Samstag, 21. Januar 2017

Gesichtspflicht

In Japan gilt "Gesichtspflicht". 

So ist Heimarbeit in Japan zum Beispiel verpönt. Gesichtspflicht heißt dass der Mitarbeiter jeden Tag an seinem Arbeitsplatz im Büro  anwesend sein muss. 

Auch Videokonferenz sind nicht gerne gesehen. Was dazu führt dass viele Menschen häufig selbst für kurze Meetings lange unterwegs sind, um sich mit anderen Gesprächspartnern persönlich zu treffen.

Das ist nicht nur höchst ineffizient, sondern auch ein Problem wenn es darum geht Frauen künftig stärker in die Arbeitswelt zu integrieren. Was auf Grund der Überalterung der Gesellschaft dringend notwendig sein wird.

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